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Verlässliches und umfassendes Lehrbuch zum Betriebsverfassungsgesetz

Etzel, Gerhard (2002):

Betriebsverfassungsrecht

Systematische Darstellung

Luchterhand (Neuwied, Kriftel) 8. Aufl. 2002; 708 S.; 49,90 Euro


Nutzen / Lesbarkeit: 10 / 8

Rezensent: Winfried Berner, 15.02.2004

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Ausgezeichnetes und umfassendes Lehrbuch zum Betriebsverfassungsgesetz, das dank seines guten Registers und seiner klaren Struktur auch als Nachschlagewerk genutzt werden kann.

Dr. Gerhard Etzel war Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht – ein echter Insider in Sachen Betriebsverfassungsgesetz also, und zwar in einer vermittelnden Position sowohl zwischen Theorie und Praxis als auch zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen. Nach meinem Eindruck steht er weder der einen noch der anderen Seite ungebührlich nahe, sondern erläutert im Bemühen um Objektivität, was geltendes Recht in diesem unserem Lande ist. Mit 708 eng bedruckten Seiten deckt sein Buch das gesamte Betriebsverfassungsgesetz samt Wahlordnung ab, nicht aber angrenzende Gesetze wie etwa das Kündigungsschutzgesetz oder die SBG III-Regelungen zur Kurzarbeit. Nur das Sprecherausschussgesetz samt Wahlordnung wird ebenfalls (auf knapp 4 Seiten) abgehandelt.

Von einem Kommentar unterscheidet sich Etzels Lehrbuch dadurch, dass es nicht jeden einzelnen Paragraphen für sich erläutert, sondern sich in seinem Aufbau an der Systematik des Gesetzes orientiert. Das erleichtert die Lesbarkeit und Orientierung, weil so Zusammenhänge besser deutlich werden. Streng systematisch, wie bei Juristen üblich, auch die formale Gliederung des Buchs – ein Gefühl für die Themenschwerpunkte vermittelt sie jedoch nicht. So macht der Teil B "Der Betriebsrat" mit 412 Seiten mehr als die Hälfte des Buches aus; Teil D "Sprecherausschüsse für leitende Angestellte" umfasst gerade mal 4 Seiten, Teil E "Betriebsverfassungsrechtliche Rechte einzelner Arbeitnehmer" besteht aus knapp 6 Seiten.

Hier ein Überblick über den tatsächlichen Inhalt: Teil A klärt auf 24 Seiten die "Grundbegriffe"; das ist in einem juristischen Text deshalb elementar, weil aus einem Missverständnis über Begrifflichkeiten beliebige Fehlschlüsse folgen können. So ist der "Betrieb", auf den das Betriebsverfassungsgesetz abstellt, keineswegs gleichbedeutend mit Unternehmen (oder Konzern). Ähnlich missvertständlich der Begriff "leitende Angestellte", den der Gesetzgeber zu allem Überfluss in unterschiedlichen Gesetzen unterschiedlich definiert. Im Teil B geht es zunächst um Wahl und Geschäftsführung des Betriebsrats, bevor mit "Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats" das Herzstück des Buches folgt (224 S.). Dort werden detailliert so ziemlich sämtliche Mitbestimmungstatbestände behandelt, einschließlich einer Zusammenfassung der Rechtsprechung zu deren Auslegung. Für das Change Management besonders wichtig die "Mitwirkung bei Betriebsänderungen" (auch wenn sie in der Systematik der Gliederung als Punkt B. VII. 5.b fast verschwindet).

Teil C behandelt "Weitere Organe der Betriebsverfassung", nämlich Betriebsversammlung, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gesamtbetriebsrat, Betriebsräteversammlung, Konzernbetriebsrat, Arbeitnehmer im Aufsichtsrat und schließlich Einigungsstelle. Die Teile D und E wurden schon erwähnt; Teil F behandelt die "Mitwirkung der Verbände", das heißt der Gewerkschaften, und Teil G "Sonderregelungen für bestimmte Arten von Betrieben", von denen vor allem die Einschränkungen der Mitbestimmung in Tendenzunternehmen von praktischer Bedeutung sind. Außerdem einem umfangreichen Register und den Gesetzestexten enthält das Buch auch eine Sammlung von 30 Formularmustern, u.a. für Betriebsvereinbarungen (u.a. Alkohol, Kurzarbeit, EDV) sowie Vorlagen für Interessenausgleich und Sozialplan, weiter zahlreiche Formulare für die nach dem Gesetz vorgesehenen Unterrichtungen des Betriebsrats und allerlei andere nützliche Vorlagen.

Liest man solch eine Gesamtdarstellung aus beraterischer Perspektive, so fallen einem – neben der bewundernswerten Sorgfalt und souveränen Sachbeherrschung des Autors – vor allem drei Dinge auf: Erstens die schiere Menge der Mitbestimmungsrechte, die faktisch bewirken, dass Unternehmer in Deutschland bei allen Fragen, die ihre Mitarbeiter einzeln oder in ihrer Gesamtheit betreffen, nur eingeschränkt handlungsfähig sind. Zweitens das Ausmaß an Rechtsstreitigkeiten, die sich im Laufe der Jahre rund um die betriebliche Mitbestimmung angesammelt haben: Kaum ein Detailaspekt, zu dem Etzel nicht mehrere Gerichtsurteile zitiert. Und drittens die Unbefangenheit, mit der der Gesetzgeber sämtliche durch die Mitbestimmung entstehenden Kosten direkt oder indirekt dem Arbeitgeber auferlegt: vom Arbeitsausfall durch (nach dem Gesetz vierteljährliche) Betriebsversammlungen über die Kosten sämtlicher Verfahren bis hin zu den Mehrkosten so manches faulen Kompromisses, den Arbeitgeber eingehen, um nicht in einen Zustand lähmender Handlungsunfähigkeit gezwungen zu sein, bis die Ergebnisse langwieriger Einigungsstellen- und Arbeitsgerichtsverfahren vorliegen.

Offenkundig kommen diese Regelungen aus einer Zeit, als man sich um die Leistungsfähigkeit deutscher Unternehmen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland noch keine Gedanken machen musste. Nach meinem Eindruck funktioniert das deutsche Mitbestimmungsmodell gar nicht so schlecht, so lange sich sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsrat der Tatsache bewusst sind, dass sie beide von der Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens leben. Dann kann es bei Veränderungsprozessen sogar von Vorteil sein, in Form des Betriebsrats einen klaren und (rechts-)verbindlichen Ansprechpartner zu haben. Wenn der Betriebsrat seine Rechte jedoch voll ausreizt, um den Arbeitgeber zu "quälen" oder zu "bestrafen", kann dies Unternehmen an den Rand des Abgrunds und darüber hinaus bringen. Was nicht unbedingt mit Willkür, Bösartigkeit oder Ideologie zu tun haben muss – oftmals ist es auch "nur" das Ergebnis einer verhärteten Konflikteskalation. Aber für die möglichen Konsequenzen spielt die Frage nach der "wahren Ursache" (vulgo, die Schuldfrage) nur eine untergeordnete Rolle.

Fazit: Aufgrund seiner Ausführlichkeit und Durchdringungstiefe ist das Lehrbuch von Etzel eher ungeeignet für Leser, die nur einen groben Überblick über das Betriebsverfassungsrecht gewinnen wollen; aber ein sehr verlässliches und um Objektivität bemühtes Nachschlagewerk für diejenigen, die tiefer eindringen und/oder zu spezifischen Aspekten ein Bild von der Rechtslage gewinnen wollen: für Betriebsräte genauso wie für "Personaler" wie auch für Berater, die mit mitbestimmungspflichtigen Veränderungsvorhaben zu tun haben. Überdies ein Werk, das für einen juristischen Fachtext in einer bemerkenswert klaren und verständlichen Sprache abgefasst ist, mit dem Vorteil, dass auch juristische Laien eine faire Chance haben. Dass das deutsche Mitbestimmungsrecht in seinem Gesamtbild auch Bauchschmerzen auslösen kann, ist nicht dem Autor vorzuhalten.

Schlagworte:
Arbeitsrecht, Mitbestimmung, Betriebsverfassungsgesetz, Lehrbuch, Betriebsrat, Betriebsänderung

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