Die Umsetzungsberatung

Arbeitsrecht und Mitbestimmung



Neu von Winfried Berner:
"Bleiben oder Gehen"

Bleiben oder Gehen

Für weitere Informationen
klicken Sie bitte hier.
 

Anzeige

Strukturelle Kurzarbeit: Ersetzt durch die Förderung von Transfermaßnahmen

 

Nur von kurzer Lebensdauer war die eigentümliche Rechtskonstruktion der "strukturellen Kurzarbeit". Der frühere § 175 SGB III wurde mit Wirkung vom 1.1.2004 gestrichen; er wurde durch die neuen §§ 110 f. im Sozialgesetzbuch III ersetzt (ursprünglich §§ 216a und b). Sie regeln die "Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen" (§ 110) und das "Transferkurzarbeitergeld" (§ 111) – ein Instrument, das mit der "normalen" Kurzarbeit kaum mehr als den Namen gemeinsam hat. Denn Zweck dieses Transferkurzarbeitergeld ist keineswegs, ein Auslastungsloch zu überbrücken und anschließend zur Vollarbeit zurückzukehren; vielmehr soll es helfen, Personalabbau so zu gestalten, dass möglichst wenige der entlassenen Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit gehen. Informationen zu den derzeit gültigen Regelungen finden Sie unter dem Stichwort Transfermaßnahmen.

  • Transfer-leistungen statt "struktureller Kurzarbeit"
  • Bitte beachten Sie: Die Informationen auf dieser Website dienen lediglich einer ersten groben Orientierung über die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bei betrieblichen Veränderungsprozessen in Deutschland. Sie können und sollen weder die Rechtslage erschöpfend darstellen noch den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht ersetzen. Deshalb wird ausdrücklich davon abgeraten, allein auf dieser Grundlage das Vorgehen für eine konkrete Situation festzulegen. Diese Seiten wurden mit Sorgfalt und im Bemühen um Aktualität erstellt; jegliche Haftung ist jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

     

     
     

    Verwandte Themen:
    Transfermaßnahmen
    Kurzarbeit
    Personalabbau